Die bekanntesten Freiwilligendienste im Überblick

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Freiwilligendienste. Gemeinsam ist allen Diensten, dass sich die Freiwilligen dazu verpflichten, für eine gewisse Zeit (meistens ein Jahr) bei einer bestimmten Einsatzstelle zu arbeiten. Im Gegenzug werden die Freiwilligen angeleitet, geschult und versichert. Die Freiwilligen erhalten in der Regel ein monatliches Taschengeld und ggf. eine Verpflegungspauschale sowie Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse. Darüber hinaus werden von der Einsatzstelle oftmals Beiträge zur Sozialversicherung (Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) bezahlt.

Allerdings können diese Rahmenbedingungen zwischen den unterschiedlichen Freiwlligendiensten (und teilweise sogar zwischen Trägern und Einsatzstellen) variieren. Da es wichtig ist, sich vorher genau zu informieren, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Freiwilligendienste: 

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im In- und Ausland

Beim FSJ handelt es sich um einen Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene (also für Personen zwischen 16 und 27 Jahren). Ein FSJ kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern. Die meisten FSJ-Plätze werden in sozialen Einrichtungen, in Krankenhäusern oder im Rettungsdienst angeboten. Allerdings gibt es auch FSJ-Plätze in den Bereichen Tourismus, Naturschutz, Sport, Kultur und Politik. Wichtiger Bestandteil eines FSJs sind Seminatage, die den Freiwilligen die Möglichkeit zum Austausch und zur Weiterbildung bieten.

Wichtige Informationen zum FSJ und zu allen Trägern und Einsatzstellen finden Sie hier auf der Internetseite www.fsj-baden-wuerttemberg.de des Arbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg.

Zahlreiche Träger aus Baden-Württemberg bieten auch FSJ-Plätze im Ausland an. Einen Überblick über diese Träger finden Sie hier.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)

Das FÖJ ist wie das FSJ ein Jugendfreiwilligendienst. Dies bedeutet, dass die Rahmenbedingungen eines FÖJ mit denen des FSJ vergleichbar sind (s.o.).

Wichtige Informationen und weiterführende Links finden Sie unter anderem auf einer Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder bei dem Internationalen Bund e.V. .

Auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg finden sich ebenfalls umfangreiche Informationen über das FÖJ. Hier geht´s zur Seite

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der BFD steht in der Tradition des zum 01.07.2011 ausgesetzten Zivildienstes. Ein BFD kann im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich sowie im Sport oder im Zivil- und Katastrophenschutz abgeleistet werden. Der BFD dauert in der Regel 12 zusammenhängende Monate. Je nach Einsatzstelle wird ein Taschengeld gezahlt und eine Unterkunft sowie Verpflegung gestellt. Die Einsatzstellen entrichten auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.  

Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ können auch Personen über 27 Jahren einen BFD ableisten. Diese können ihren Dienst auf einen Teilzeit-Umfang (mind. 20 Stunden pro Woche) reduzieren.

Wichtige Informationen zum BFD und einen Überblick über Einsatzstellen in unserer Region können Sie der Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen.

Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“

Bei weltwärts handelt es sich um einen Freiwilligendienst im Bereich Entwicklungspolitik. Der Dienst richtet sich an Personen zwischen 18 und 28 Jahren, die sich in Entwicklungsländern freiwillig engagieren wollen. Der Dienst kann zwischen 6 und 24 Monaten dauern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.weltwaerts.de des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst handelt es sich um einen Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Dienst dauert im Regelfall 12 Monate, wird im Ausland abgeleistet und steht Personen zwischen 16 und 26 Jahren offen. Im Gegensatz zum FSJ besteht bei diesem Freiwilligendienst keine verpflichtende Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Träger schließen dagegen eine private Auslandskranken- und Unfallversicherung ab.

Weitere Informationen finden Sie auf einer Internetseite des Bundesministeriums für Familie